Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,
denken Sie nicht auch bei so mancher Sonntagsrede, dass da jemand viel Ahnung von der Theorie, aber wenig von der Praxis hat? Theoretisch ist im Autohandel klar geregelt, was richtig und was falsch ist, was erlaubt und was verboten ist. Es gilt das Endpreisgebot und wer sich nicht daran hält, gilt als unfairer Lockvogelanbieter. Es gilt zudem, dass eine Ware mindestens so sein muss, wie ich sie bewerbe und vertraglich vereinbare. Abweichungen machen die Ware mangelhaft.
Wer genau hinschaut, erkennt eine große Bandbreite vom fahrlässigen und leichtfertigen Umgang mit werblichen Übertreibungen bis hin zu Täuschung und versuchtem Betrug. Die Grenzen zwischen dem, was erlaubt ist, wenn man um den begehrten Kunden wirbt und wo es fragwürdig wird, wenn der Konkurrent mit unlauteren Methoden ins Feld geschlagen wird, sind fließend. 10 Kfz-Händler, 10 Verbraucher, 10 Rechtsanwälte und 10 Richter: 100 verschiedene Meinungen - jedenfalls solange es nicht um Tachomanipulation und verschwiegene Unfallschäden geht, denn da ist man sich einig, hier ist meist Betrug im Spiel.
Doch wie sieht es zum Beispiel mit den Überführungskosten aus, also den Preisbestandteilen, die obligatorisch für den Transport vom Hersteller zum Anbieter anfallen? Haben Sie schon einmal einen Kühlschrank bei Saturn oder im Media Markt gesehen, der für 500 € angeboten wird und beim genauen Hinschauen fallen noch zusätzlich 50 € für den Transport an - nicht zum Kunden, sondern zu dem Geschäft, wo sich die Ware bereits befindet?
Selbstverständlich nicht, doch hier fängt die Diskussion an, denn die Autohersteller machen genau das: Auf die unverbindliche Preisempfehlung kommen die Überführungskosten noch oben drauf.
Dementsprechend gestalteten im aufkommenden Internetzeitalter auch der überwiegende Teil freier Neuwagenanbieter ihre Werbung. Das ging so lange gut, bis plötzlich die Überführungskosten explodierten und die Angebotspreise in gleichem Maße sanken. Letzteres, um im Internet vorne zu sein, Ersteres, um gleichzeitig keine Ertragseinbußen hinnehmen zu müssen.
Jetzt wurde jedem ordentlichen Kaufmann bewusst: So geht es nicht! Und so machten sich die Verbände auf den Weg, diese Missstände abzustellen. In der Betrachtung und im Ziel waren man sich einig, in der Methode weniger. Der BVfK plädierte dafür, den Handel zunächst einmal aufzuklären und „abzuholen“, ein kleinerer Verband, der mangels eigener juristisch-personeller Ausstattung einem fragwürdigen Anwalt in die Hände fiel, ging einen radikaleren Weg. Anwalt T. schickte im Namen eines ambitionierten EU-Importeures eine Salve von Abmahnungen durch die Republik, die sowohl von überzogenen Gebührenrechnungen begleitet waren, wie man auch sorgsam darauf achtete, die Mitglieder des eigenen Verbandes zu verschonen.
Dieser Weg war also vermeidbar schmerzhaft, da, wohlwollend betrachtet, von mangelnder Professionalität gekennzeichnet. Das unterschiedliche Wirken aller Verbände war schließlich dennoch erfolgreich: In den vergangenen zehn Jahren war klar, dass das gilt, was inzwischen sogar der EuGH entschieden hat: Alle obligatorischen Preisbestandteile, insbesondere die Überführungskosten, gehören in den Angebotspreis.
Es gilt das Endpreisgebot.
Doch wie so häufig, reicht es nicht nur aus, einmalig Pflöcke einzuschlagen, es muss fortan regelmäßig darauf geachtet werden, dass die Normen zum Schutz des fairen Wettbewerbs auch eingehalten werden.
Seit einiger Zeit beobachte der BVfK eine Zunahme von Verstößen gegen dieses Endpreisgebot und musste jüngst sogar mit Erstaunen feststellen, dass bei der vor einigen Jahren erneuerten Führung des Verbandes, auf dessen Website noch vor kurzem stolz nachzulesen war, wie man sich seinerzeit erfolgreich, sogar in Abstimmung mit dem BVfK, im „Kampf um saubere Werbung im Interesse der Verbraucher und der seriösen Kfz Händler“ auch mit gerichtlicher Hilfe dafür eingesetzt hatte, die „Unsitte des Preisstrippings“ zu beenden, wohl ein Umdenken stattgefunden haben muss.
Jedenfalls kann man zu diesem Rückschluss gelangen, wenn man die Angebote der Autohandelsfirma des ersten Vorsitzenden in der ebenfalls zu seinem Firmengeflecht zählenden Kfz-Internet-Fahrzeugbörse einer genauen Betrachtung unterzieht: „Bis zu 42,58 % Nachlass“, selbstverständlich „inkl. Überführungskosten“ werden hier vollmundig angepriesen. Wer sich die Mühe macht, ein wenig weiter zu klicken, erfährt zum großen Erstaunen: Hierfür werden nochmals 630 € zusätzlich verlangt, was den Rabatt schmälert und den zunächst plakatierten Preis schließlich entsprechend verteuert.
Ein Versehen, oder ein weiteres Anzeichen für eine rückläufige Entwicklung beim Bemühen, den freien Kfz-Handel zu kultivieren? Oder predigt da jemand Wasser und trinkt Wein?
Jedenfalls ist der Artikel über die Qualitäts-Grundsätze dieses Verbandes und die in dem Zusammenhang errungenen Erfolge inzwischen nicht mehr auf der Webseite der Parallelimporteure zu finden. Dafür nicht wenige unrichtige Angaben, insbesondere im Zusammenhang mit ehemaligen und zukünftigen Veranstaltungen. So behauptet man u.a. für die kommende Tagung 500 Gäste zu erwarten, obwohl der angemietete Tagungsraum gerade mal ein Fünftel der notwendigen Kapazität hat. Die Tickets werden nicht nur zu unterschiedlichen Preisen angeboten, sie sollen angeblich auch den Eintrittspreis für eine zufällig im gleichen Kongresszentrum stattfindende andere Veranstaltung des Kfz-Gewerbes enthalten. Der Veranstalter erklärt hierzu unmissverständlich: „Die Aussage ist definitiv falsch“.
Wenn man sich nun fragt, ob man nicht eigentlich über solchen Dingen stehen sollte, zumal sie für die weitere Entwicklung des Kfz-Handels nicht unbedingt von großer Bedeutung sind, so sei entgegnet, dass es schon dringend an der Zeit ist, solche Akteure in die Schranken zu weisen, die unseren Verband BVfK und sogar seine Mitglieder bei jeder sich nur bietenden Kleinigkeit, sämtlich in guter Absicht entstanden und ohne jemanden schaden zu wollen, attackiert, während man selbst mit unlauteren und unangemessenen Methoden versucht, seinen Verband zu einer Größe zu führen, die der BVfK in kürzerer Zeit erreicht hat und von der man selbst noch rund 700 Mitglieder entfernt ist.
Der BVfK hat mehrfach Vorschläge für ein friedliches Miteinander unterbreitet und auch Prof. Brachat gibt zu verstehen, dass solche Kriege nichts bringen und rät zur außergerichtlichen Klärung. Am kommenden Wochenende treffen sich die Parallelimporteure in Dortmund. 20-30 % ihrer Mitglieder sind auch im BVfK organisiert. Sie mögen, ebenso wie es Prof. Brachat plant, ihren Einfluss geltend machen und für eine Beendigung der Auseinandersetzungen sorgen, denn diese schaden allen und sind das Gegenteil von dem, was wir eigentlich zu erledigen haben:
"Alles Gute für den Autohandel!"
Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.
Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de