BVfK - Wochenendticker 12. Januar 2019

aktuell - anspruchsvoll - authentisch

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Viel Ahnung von der Theorie, wenig von der Praxis.

 

Als die Überführungskosten explodierten.

 

Alle obligatorischen Preisbestandteile gehören in den Angebotspreis.

 

Nach 10 Jahren wieder mehr Verstöße gegen das Endpreisgebot.

 

Ein Vorsitzender als Vorreiter - Wasser predigen und Wein trinken?

 

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

 

BVfK-Ankaufplattform:  Preis zu hoch? - Jetzt eigenes Gebot auf private Fahrzeugangebote abgeben!

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Ein SUV ist oft kein Geländewagen!

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

denken Sie nicht auch bei so mancher Sonntagsrede, dass da jemand viel Ahnung von der Theorie, aber wenig von der Praxis hat? Theoretisch ist im Autohandel klar geregelt, was richtig und was falsch ist, was erlaubt und was verboten ist. Es gilt das Endpreisgebot und wer sich nicht daran hält, gilt als unfairer Lockvogelanbieter. Es gilt zudem, dass eine Ware mindestens so sein muss, wie ich sie bewerbe und vertraglich vereinbare. Abweichungen machen die Ware mangelhaft. 

Wer genau hinschaut, erkennt eine große Bandbreite vom fahrlässigen und leichtfertigen Umgang mit werblichen Übertreibungen bis hin zu Täuschung und versuchtem Betrug. Die Grenzen zwischen dem, was erlaubt ist, wenn man um den begehrten Kunden wirbt und wo es fragwürdig wird, wenn der Konkurrent mit unlauteren Methoden ins Feld geschlagen wird, sind fließend. 10 Kfz-Händler, 10 Verbraucher, 10 Rechtsanwälte und 10 Richter: 100 verschiedene Meinungen - jedenfalls solange es nicht um Tachomanipulation und verschwiegene Unfallschäden geht, denn da ist man sich einig, hier ist meist Betrug im Spiel. 

Doch wie sieht es zum Beispiel mit den Überführungskosten aus, also den Preisbestandteilen, die obligatorisch für den Transport vom Hersteller zum Anbieter anfallen? Haben Sie schon einmal einen Kühlschrank bei Saturn oder im Media Markt gesehen, der für 500 € angeboten wird und beim genauen Hinschauen fallen noch zusätzlich 50 €  für den Transport an - nicht zum Kunden, sondern zu dem Geschäft, wo sich die Ware bereits befindet? 

Selbstverständlich nicht, doch hier fängt die Diskussion an, denn die Autohersteller machen genau das: Auf die unverbindliche Preisempfehlung kommen die Überführungskosten noch oben drauf. 

Dementsprechend gestalteten im aufkommenden Internetzeitalter auch der überwiegende Teil freier Neuwagenanbieter ihre Werbung. Das ging so lange gut, bis plötzlich die Überführungskosten explodierten und die Angebotspreise in gleichem Maße sanken. Letzteres, um im Internet vorne zu sein, Ersteres, um gleichzeitig keine Ertragseinbußen hinnehmen zu müssen. 

Jetzt wurde jedem ordentlichen Kaufmann bewusst: So geht es nicht! Und so machten sich die Verbände auf den Weg, diese Missstände abzustellen. In der Betrachtung und im Ziel waren man sich einig, in der Methode weniger. Der BVfK plädierte dafür, den Handel zunächst einmal aufzuklären und „abzuholen“, ein kleinerer Verband, der mangels eigener juristisch-personeller Ausstattung einem fragwürdigen Anwalt in die Hände fiel, ging einen radikaleren Weg. Anwalt T. schickte im Namen eines ambitionierten EU-Importeures eine Salve von Abmahnungen durch die Republik, die sowohl von überzogenen Gebührenrechnungen begleitet waren, wie man auch sorgsam darauf achtete, die Mitglieder des eigenen Verbandes zu verschonen.  

Dieser Weg war also vermeidbar schmerzhaft, da, wohlwollend betrachtet, von mangelnder Professionalität gekennzeichnet. Das unterschiedliche Wirken aller Verbände war schließlich dennoch erfolgreich: In den vergangenen zehn Jahren war klar, dass das gilt, was inzwischen sogar der EuGH entschieden hat: Alle obligatorischen Preisbestandteile, insbesondere die Überführungskosten, gehören in den Angebotspreis.

Es gilt das Endpreisgebot. 

Doch wie so häufig, reicht es nicht nur aus, einmalig Pflöcke einzuschlagen, es muss fortan regelmäßig darauf geachtet werden, dass die Normen zum Schutz des fairen Wettbewerbs auch eingehalten werden. 

Seit einiger Zeit beobachte der BVfK eine Zunahme von Verstößen gegen dieses Endpreisgebot und musste jüngst sogar mit Erstaunen feststellen, dass bei der vor einigen Jahren erneuerten Führung des Verbandes, auf dessen Website noch vor kurzem stolz nachzulesen war, wie man sich seinerzeit erfolgreich, sogar in Abstimmung mit dem BVfK, im „Kampf um saubere Werbung im Interesse der Verbraucher und der seriösen Kfz Händler“ auch mit gerichtlicher Hilfe dafür eingesetzt hatte, die „Unsitte des Preisstrippings“ zu beenden, wohl ein Umdenken stattgefunden haben muss.

Jedenfalls kann man zu diesem Rückschluss gelangen, wenn man die Angebote der Autohandelsfirma des ersten Vorsitzenden in der ebenfalls zu seinem Firmengeflecht zählenden Kfz-Internet-Fahrzeugbörse einer genauen Betrachtung unterzieht: „Bis zu 42,58 % Nachlass“, selbstverständlich „inkl. Überführungskosten“ werden hier vollmundig angepriesen. Wer sich die Mühe macht, ein wenig weiter zu klicken, erfährt zum großen Erstaunen: Hierfür werden nochmals 630 € zusätzlich verlangt, was den Rabatt schmälert und den zunächst plakatierten Preis schließlich entsprechend verteuert. 

Ein Versehen, oder ein weiteres Anzeichen für eine rückläufige Entwicklung beim Bemühen, den freien Kfz-Handel zu kultivieren? Oder predigt da jemand Wasser und trinkt Wein?

Jedenfalls ist der Artikel über die Qualitäts-Grundsätze dieses Verbandes und die in dem Zusammenhang errungenen Erfolge inzwischen nicht mehr auf der Webseite der Parallelimporteure zu finden. Dafür nicht wenige unrichtige Angaben, insbesondere im Zusammenhang mit ehemaligen und zukünftigen Veranstaltungen. So behauptet man u.a. für die kommende Tagung 500 Gäste zu erwarten, obwohl der angemietete Tagungsraum gerade mal ein Fünftel der notwendigen Kapazität hat.  Die Tickets werden nicht nur zu unterschiedlichen Preisen angeboten, sie sollen angeblich auch den Eintrittspreis für eine zufällig im gleichen Kongresszentrum stattfindende andere Veranstaltung des Kfz-Gewerbes enthalten. Der Veranstalter erklärt hierzu unmissverständlich: „Die Aussage ist definitiv falsch“.

Wenn man sich nun fragt, ob man nicht eigentlich über solchen Dingen stehen sollte, zumal sie für die weitere Entwicklung des Kfz-Handels nicht unbedingt von großer Bedeutung sind, so sei entgegnet, dass es schon dringend an der Zeit ist, solche Akteure in die Schranken zu weisen, die unseren Verband BVfK und sogar seine Mitglieder bei jeder sich nur bietenden Kleinigkeit, sämtlich in guter Absicht entstanden und ohne jemanden schaden zu wollen, attackiert, während man selbst mit unlauteren und unangemessenen Methoden versucht, seinen Verband zu einer Größe zu führen, die der BVfK in kürzerer Zeit erreicht hat und von der man selbst noch rund 700 Mitglieder entfernt ist. 

Der BVfK hat mehrfach Vorschläge für ein friedliches Miteinander unterbreitet und auch Prof. Brachat gibt zu verstehen, dass solche Kriege nichts bringen und rät zur außergerichtlichen Klärung. Am kommenden Wochenende treffen sich die Parallelimporteure in Dortmund. 20-30 % ihrer Mitglieder sind auch im BVfK organisiert. Sie mögen, ebenso wie es Prof. Brachat plant, ihren Einfluss geltend machen und für eine Beendigung der Auseinandersetzungen sorgen, denn diese schaden allen und sind das Gegenteil von dem, was wir eigentlich zu erledigen haben:

"Alles Gute für den Autohandel!"

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

BVfK-Ankaufplattform:  Preis zu hoch? - Jetzt eigenes Gebot auf private Fahrzeugangebote abgeben!

Einen reellen Ankaufspreis für ein Fahrzeug online zu errechnen und damit auch die Vorstellungen der Händler zu treffen, ist eine der schwierigsten Aufgaben der sich die Betreiber von Fahrzeugankaufplattformen stellen müssen. Mit der neuen Gebotsfunktion unserer Plattform sind wir der Lösung dieser Gleichung etwas näher gekommen und somit auch wieder näher am Markt. Ist der Preis ok, können Sie wie gewohnt die Anbieterkontaktdaten direkt freischalten lassen, ist der Preis zu weit weg von der Realität, steht allen teilnehmenden BVfK-Händlern ab sofort die Gebotsfunktion für private Fahrzeugangebote zur Verfügung. Die E-Mail-Benachrichtigung über ein neues Fahrzeug enthält jetzt einen weiteren Link, der Sie direkt zu der Seite führt, auf der Sie ihr eigenes Gebot für das Fahrzeug abgeben können. Siehe Bild:

Die Gebote werden gesammelt und nach ca. 3 Stunden wird dem Anbieter das höchste Gebot mitgeteilt. Ist der Anbieter dann mit dem neuen Preis als Verhandlungsbasis einverstanden, werden dem Höchstbietendem die Kontaktdaten des Anbieters automatisch freigegeben. 

Wir werden in den nächsten Wochen für eine Steigerung des Traffics sorgen, da nun die Prozesse weitestgehend optimiert worden sind. Wir hoffen, dass dann für jeden was dabei ist. 

Übrigens: Auch diese Funktion beruht auf einer Idee eines Händlers, der das Ideen- und Projektplanungsforum genutzt hat, um uns seine Idee mitzuteilen. Danke noch einmal an dieser Stelle. 

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Jetzt schnell erledigen:

1 Schritt: Loggen Sie sich im Mitgliederbereich der BVfK-Website ein:

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Nach erfolgreicher Prüfung werden Sie für die zahlreichen BVfK-IT-Leistungen freigeschaltet:

- BVfK-Ankaufplattform, jetzt auch mit I-Frame für die eigene Website

- BVfK-B2B-Plattform zur Föderung der BVfK-Kollegengeschäfte.

- BVfK-Kollegenangebote: Superaktuell und hochattraktiv.

- BVfK-Fahrzeugverwaltung / Dealer-Management-System (erste Funktionen verfügbar).

Ebenfalls zum Leistungssprektrum von BVfK-DIGITAL zählt:

- Unabhängikeit durch Google-Optimierung des eigenen Fahrzeugbestandes mittels Plug-In: So werden Sie gefunden!

- Eigene Website ab 500,- €* zzgl. 20,- €* mtl. incl. Google-Optimierung.

Und damit alles immer noch besser wird:

- Mitreden, diskutieren und die Entwicklung beobachten im: 

>>> BVfK-IT-Projektplanungsforum

*zzgl. MwSt.

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Ein SUV ist oft kein Geländewagen!

Abgrenzung und Konsequenzen für die Fahrzeugwerbung.

Der kommerzielle Erfolg von SUV (Sport Utility Vehicle) ist nicht nur auf deutschen Straßen unübersehbar. Die robuste, aber sportliche Optik, die bessere Übersicht aus der erhöhten Sitzposition, ein stärkeres Sicherheitsgefühl und ein großzügiges Platzangebot sorgen dafür, dass die Fahrzeuge nach wie vor angesagt sind. Auch im soeben abgelaufenen Jahr handelte es sich nach Angaben des KBA bei ungefähr jeder fünften Neuzulassung um einen SUV. Nur Fahrzeuge der Kompaktklasse wurden noch etwas häufiger zugelassen. Beim Zuwachs in der Jahresbilanz liegen die SUV sogar an der Spitze der Fahrzeugsegmente.

Es ist daher wenig verwunderlich, dass wohl jeder Händler solche Fahrzeuge im Angebot hat. Doch bereits bei der Bewerbung der Fahrzeuge muss sich der Händler entscheiden, in welche Fahrzeugkategorie die SUV eigentlich gehören. Hierbei helfen die von den Börsen vorgegebenen Klassifizierungen nur bedingt. Bei mobile.de gibt es als überhaupt in Frage kommende Fahrzeugtypen „Geländewagen/Pickup“, „Kombi“ oder eben „Andere“. Eine eigene Kategorie „SUV“ existiert nicht. AutoScout24 stellt zumindest die Karosserieform „SUV/Geländewagen“ zur Auswahl. Gerade hier wird das Dilemma deutlich. Es fehlt an einer allgemeingültigen und klaren Abgrenzung zwischen tatsächlich geländegängigen und diesen auf den ersten Blick ähnelnden Fahrzeugen. Wenn auch die Optik der SUV an das Erscheinungsbild von Geländewagen angelehnt ist, so fehlt ihnen doch regelmäßig mindestens eine - und zwar die zentrale - Eigenschaft, die ein Auto zu einem Geländewagen macht:

Der Allradantrieb.

Dies jedenfalls erwarten die „angesprochenen Verkehrskreise“, denn ein Geländewagen muss auch geländetauglich sein. Die Bezeichnung Geländewagen weckt die Erwartung, dass das Fahrzeug in besonderem Maße dazu geeignet ist, auch auf schwierigem Terrain, mithin im freien Gelände oder unter erschwerten Witterungsbedingungen, geführt zu werden, was vornehmlich durch Vorhandensein eines Allrad-Antriebs gewährleistet wird. Ein lediglich von einer Achse angetriebenes Fahrzeug entspricht dieser Erwartung nicht.

Dementsprechend definieren auch die gesetzlichen Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die Einstufung eines Fahrzeugs als Geländefahrzeug:

„mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse, die so ausgelegt sind, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann“.

Abgesehen davon ist bei den meisten SUV z. B. die Bodenfreiheit für eine Nutzung im Gelände zu gering, auch die Serienbereifung ist für ernsthaftes Fahren im Gelände kaum bis nicht geeignet.

In Summe bleibt nur die Feststellung, dass die wenigsten der inserierten SUV als Geländewagen bezeichnet werden dürften. Eine gemeinsame Kategorie „SUV/Geländewagen“ hilft da nur bedingt weiter, denn sie könnte das Missverständnis ebenso fördern, wie die zu findende Kategorie „Geländewagen / Pickup“. Hier sind auch die Kfz-Internetbörsen gefordert, besonders, wenn bei diesen neben den üblichen Kategorien Limousine, Kleinwagen, Kombi usw. nur die Kategorie „Geländewagen“ bereitgehalten werden.

Der Kunde, der nun hier auf der Suche nach einem Geländewagen ist und entsprechend selektiert, wird dann mit einem z.B. in dieser Kategorie zu findenden Renault Captur im Gelände nicht weit kommen, denn mit Fontantrieb kommt man auf unbefestigter Strecke nicht weit, sondern führt ihn wettbewerbsrechtlich in die Irre. Diesbezüglich unbedenklich dürfte für SUV eine Einordnung als Kombi sein.

Der BVfK wird daher in den Dialog mit allen Marktteilnehmern, also auch den Kfz-Börsen treten, um diesen zu einem tragbaren Ergebnis zu führen. Hierbei nehmen wir Anregungen und Vorschläge aus dem Mitgliederkreis gerne entgegen. Wir werden Sie an dieser Stelle unterrichtet halten.

SO

Ihre BVfK- Rechsabteilung 

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

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Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

>>> BVfK-Podiumsdiskussion: Unfallwagen richtig verkaufen

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